

St. Gallen/Zürich, 05.02.2004: Studie über die Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites -
eine Bestandesaufnahme zur Inkrafttretung des Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BehiG) am 1. Januar 2004.
Die Stiftung ‚Zugang für alle' und die Internet-Spezialistin namics ag führten im Januar 2004 eine Erhebungen über die Zugänglichkeit von insgesamt 68 Schweizer Websites der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Städte) sowie einiger ausgewählter Anbieter aus der Privatwirtschaft durch. Anlass für die Studie war das in der Schweiz am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungs-Gesetz (BehiG), das zwingend verlangt, dass Behörden-Websites ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein müssen. Entstanden ist eine umfassende Analyse zur Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites, die den Status Quo der Barrierefreiheit im Internet in der Schweiz repräsentativ wiedergibt. Die Resultate sind eher ernüchternd: Der Grossteil der Web-Angebote ist für Behinderte nicht gut nutzbar. Nur ganz wenige Webauftritte sind gut zugänglich; einige sind für behinderte Menschen unbrauchbar. Die Studie bietet neben den Resultaten der Untersuchung einen umfassenden Überblick über alle Aspekte des Aufbaus von behindertengerechten Websites. Die Studie soll jährlich wiederholt werden.
Tragisches Schicksal: Der Initiant und Mitverfasser der Studie und Geschäftsführer der Stiftung 'Zugang für alle' - Arnold Schneider - verstarb kurz vor Drucklegung dieser Studie.
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